Sichere Schule
Sicherheitsbestimmungen
für Schulbühnen und
Schultheateraufführungen
Theater und Musik sind Kernelemente der ästhetischen Bildung in der Schule. Damit Schulen diesem Bildungsauftrag nachkommen können, sind durch den Schulträger sichere Veranstaltungsstätten zur Verfügung zu stellen. Diese müssen dem Stand der Technik entsprechen, um Gefährdungen für die Beteiligten ausschließen zu können. Hierzu ist es erforderlich, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, um die Sicherheit und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) hat dazu zwei umfangreiche Broschüren herausgegeben, die Theaterlehrer*innen helfen, die Sicherheitsstandards bei Schultheateraufführungen zu beachten. Diese Broschüren sind wenig bekannt, deshalb soll hier auf sie aufmerksam gemacht werden.
In der Broschüre „Sichere Schule – Aula. Bau und Ausstattung“ geht es u.a. um folgende Themenfelder:
In der Broschüre „Sichere Schule – Aula. Betrieb, Organisationshilfen und Lehrkräfte“ werden u.a. Themen wie „Brandschutz“ und besondere „szenische Vorgänge“ wie z.B. pyrotechnische Effekte, szenisches Fliegen, Akrobatik, aufwändige Kostüme usw. behandelt. Ebenso stehen „Instandhaltung“ (Wartung und Prüffristen) und Organisationshilfen (Checklisten) im Fokus.
Die beiden Broschüren sind herunterzuladen unter sichere-schule.de/aula. Die Website „Sichere Schule - Aula“ findet man hier.
Man muss im Theaterunterricht und bei Aufführungen nicht ständig mit der Angst im Nacken agieren, aber: Sicherheit kann man nicht groß genug schreiben. Insbesondere deshalb, weil man als Lehrer*in für die Schüler*innen verantwortlich ist.